Miet- und Reservierungsbedingungen

Ferienwohnungen Villa Ottolini in Arolo, Lago Maggiore, Italien
Ferienwohnung/-haus Le Fornaci in Ispra, Lago Maggiore, Italien

 Der Mietvertrag, den Sie bei der Agentur Dorothee Reiß (im folgenden ADR genannt) als Vermittler schließen, werden zwischen Ihnen als Mieter und den Eigentümern des Ferienobjektes als Vermieter (im folgenden Vermieter genannt) geschlossen.

ADR ist der Vermittler und ist somit lediglich als solcher verantwortlich. Die Vermietung der Ferienobjekte erfolgt stets auf Grundlage nachfolgender Bedingungen, die die Grundlage des Vertrages zwischen dem Vermieter des Ferienobjektes und dem Mieter bilden. Zusätze zu dem Mietvertrag sind nur wirksam, sofern diese schriftlich vorliegen.

Mit Reiseanmeldung bieten Sie den Vermietern den Abschluss eines Mietvertrages an: Vermieter:  Villa Ottolini sas c/o Dr Rizzi Handwerkerzone 13 39052 - Kaltern a.d.W.S. (BZ) Italien – Italia.

1. Abschluss des Vertrages

1.1.

Die Anmeldung durch den Kunden ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden und erfolgt durch den Anmelder auch für alle zahlenmäßig genannten Teilnehmer. Der Anmelder steht für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen ein und haftet auch für diese Teilnehmer. Die Haftung aller angemeldeten Teilnehmer einzeln ist dadurch jedoch nicht eingeschränkt. Der Mietvertrag wird verbindlich, wenn durch ADR die Anmeldung schriftlich bestätigt wird. Die Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Anmeldung, und wird Ihnen per Post oder per E-Mail zugeschickt.

1.2.

Die Wohnungen dürfen nur mit der gebuchten Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten in diesem Fall als volle Person. Änderungen in der Personenzahl sind nur in Absprache mit ADR möglich. Wird das Ferienobjekt von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf der Vermieter des Ferienobjektes oder ADR oder die Hausverwaltung ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Ferienobjekt verweisen. Ausdrücklich bleibt die Ausübung des Hausrechtes durch ADR, die Hausverwaltung und der Vermieter vorbehalten.

2. Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss ist als Anzahlung eine erste Rate in Höhe von 20% des Reisepreises, mindestens 50 Euro, zu bezahlen. Die zweite Rate des Reisepreises (80%) ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn auf das Konto ADR zu bezahlen. Die Zahlung hat per Überweisung auf das angegebene Konto zu erfolgen. Die Reiseunterlagen für die Ferienwohnung werden nach Eingang des vollen Reisepreises ausgehändigt.

3. An- und Abreise

Die Wohnungen stehen am Anreisetag ab 15 Uhr nach Absprache mit der Hausverwaltung vor Ort zur Verfügung. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die Telefonnummer der Kontaktperson von der Hausverwaltung. Am Abreisetag muss die Wohnung spätestens um 10 Uhr geräumt sein. Der genaue Abreisetermin nebst Uhrzeit ist mit der Kontaktperson abzusprechen.

4. Verhaltensregeln

4.1.

Die Hausordnung liegt vor Ort aus und ist einzuhalten.

 

4.2.

Bei der Abreise ist die Wohneinheit besenrein der Hausverwaltung zu übergeben. Das Ausräumen der Geschirrspülmaschine, den Abwasch des Geschirrs, das Ausräumen des Kühlschranks, das Entfernen aller Lebensmittel sowie das Leeren aller Mülleimer, obliegt in jedem Fall dem Mieter. Selbst oder von einem Mitbewohner verursachte Schäden müssen ersetzt werden. Der Mieter hat die Beweispflicht des Nichtverschuldens.

4.3.

Haustiere sind nicht erlaubt.

4.4.

Wegen etwaiger Mängel in der Wohnung wenden Sie sich bitte innerhalb von 48 Stunden nach Ihrer Ankunft an die Kontaktperson der Hausverwaltung. Sie ist damit beauftragt möglichst für Abhilfe zu sorgen. Sie ist jedoch nicht befugt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

5.  Leistungen

Die Preise sind jeweils für die beschriebene Ferienwohnung berechnet. Die Nebenkosten sind im Preis enthalten. Sofern die Buchung verschiedene Saisonzeiten beinhaltet, berechnet sich der Preis anteilig. Die Endreinigung durch die Hausverwaltung ist obligatorisch zu den festgelegten Preisen.

6. Rücktritt durch den Mieter, Umbuchungen, Ersatzpersonen.

Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, fallen folgende Gebührenpauschalen an:

bis zu 45 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises, mindestens jedoch 50 Euro;
ab 44 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises;
ab 29 Tage vor Mietbeginn 70% des Mietpreises;
ab 7 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises;

 

7. Außergewöhnliche Ereignisse

Wird im Falle höherer Gewalt während der Mietzeit, die beim Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, der Ferienaufenthalt erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. In diesem Fall wird der Mietpreis anteilig zur abgewohnten Zeit zurückerstattet. Der Vermieter und ADR kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während des Aufenthaltes den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn

a) die vereinbarten Zahlungen vor Mietbeginn nicht oder nicht vollständig erfolgt sind, oder

b) der Mieter oder seine Begleitperson während der Mietzeit in grober Weise durch ihr Verhalten den Hausfrieden stören und die Hausordnung verletzen. In diesen Fällen erfolgt keine Rückzahlung des

Mietpreises, ausgenommen, die Wohnung kann anderweitig vermietet werden. Bei evtl. Insektenangriffen auf das Ferienobjekt oder das Grundstück sowie bei Diebstahl, Beschädigung oder ähnliches kann der Vermieter nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

8. ADR als Vermittler

ADR vermittelt die Vermietung von Ferienobjekten und ist nicht deren Vermieter. ADR vertritt die Interessen des Vermieters des Ferienobjektes in Verbindung mit der Abwicklung des Mietvertrages. Sofern ein Mietvertrag entgegen den Erwartungen, aus Gründen, die außerhalb ADRs Einfluss liegen, nicht durchführbar ist, ist ADR dazu berechtigt den Mietvertrag zu stornieren und die bereits bezahlte Miete umgehend zurückzuzahlen. Alternativ und nach eigenem Ermessen ist ADR jedoch dazu berechtigt, dem Mieter sofern möglich ein anderes entsprechendes Ferienobjekt im gleichen Gebiet und zum gleichen Preis anzubieten. Eine Haftung von ADR gegenüber dem Mieter ist ausgeschlossen.

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Mieter und Vermieter ist Germersheim, es gilt deutsches Recht